Das StaRUG ist ein Gesetz, das Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten erlaubt, vor einer drohenden Insolvenz ein Sanierungskonzept zu erstellen. Ziel ist es, die Insolvenz durch frühzeitige Restrukturierung zu verhindern und eine Sanierung außerhalb des Insolvenzverfahrens zu ermöglichen. Der Restrukturierungsplan ist das zentrale Element des StaRUG.
Krisenfrüherkennung
Eine wichtige Voraussetzung für die Nutzung eines Restrukturierungsplans nach dem StaRUG ist, dass das Unternehmen sich in einer drohenden Zahlungsunfähigkeit befindet.
Zu spät wäre, wenn das Unternehmen jedoch bereits zahlungsunfähig oder überschuldet ist, muss ein Insolvenzantrag gestellt werden, und eine Sanierung kann nur im Rahmen eines Insolvenzverfahrens erfolgen.
Der Restrukturierungsplan nach dem StaRUG sollte deshalb rechtzeitig in den Fokus rücken:
Schon vor den Verhandlungen über die geplante Sanierung ist deutlich, dass eine Einigung mit allen Gläubigern schwierig sein wird, denn ein Sanierungsvergleich - außergerichtlich durchgeführt - hat nicht funktioniert.